Brandschutzelemente

Feuerschutzabschlüsse (FSA) sind nach dem heutigen gültigen Baurecht, der DIN 4102-5 (national) und der DIN EN 1634-1 selbstschließende Verschlüsse (Türen, Tore, Klappen), die den Durchtritt von Feuer durch Öffnungen in Wänden und Decken verhindern und die Ausbreitung von Rauch behindern sollen. Dies bedeutet: Gebäudeteile in denen es bisher noch nicht brennt und raucht, sollen durch eine Brandschutztür, durch ein Brandschutztor, durch eine Brandschutzklappe etc. von Gebäudeteilen in denen es bereits brennt und raucht, abgetrennt werden, mindestens für den Zeitraum, in dem rettende Instanzen, im Idealfall die Feuerwehr, vor Ort eintreffen und betroffene Personen und/oder Gebäudeteile oder Nachbargebäude retten können oder einen Brandübertritt auf weitere Gebäudeabschnitte oder Nachbargebäude vermeiden können.

 

Als Oberbegriff umfasst diese Bezeichnung „Feuerschutzabschlüsse“ kurz FSA: feuerwiderstandsfähige und selbstschließende Türen.

 

Feuerschutzabschlüsse (FSA) müssen selbstschließend sein und FSA müssen bei einem Brand für die Dauer ihrer Feuerwiderstandsklasse dem Feuer Widerstand bieten, -bei einer T 30 Türe entspricht das 30 Minuten, bei einer T 90 Türe entspricht dies 90 Minuten. Gemäß der Musterbauordnung MBO 2002 müssen Feuerschutzabschlüsse außerdem mindestens dichtschließend sein.


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